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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1.Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. DVinsight gelten für alle, auch zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Ein ausdrücklicher oder stillschweigender Verzicht auf Rechte aus diesen Bedingungen in einzelnen Fällen berührt nicht die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen Geschäftsverkehr. Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehen, werden ausdrücklich zurückgewiesen; eines ausdrücklichen Widerspruchs im Einzelfall bedarf es nicht. Werden von der
Fa. DVinsight ausnahmsweise Bedingungen des Geschäftspartners anerkannt, so gilt dies ausschließlich für das spezielle Geschäft und nur in dem Umfang, als dies ausdrücklich vereinbart und von der Fa. DVinsight schriftlich bestätigt ist.

2.Angebote und Auftragsabwicklung

Unsere Angebote sind freibleibend. Erteilte Aufträge werden spätestens mit Absendung unserer Auftragsbestätigung verbindlich. Unser Geschäftspartner kann vorbehaltlich eines sich aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften hierzu ergebenden Rechts einen erteilten Auftrag kündigen, wenn er die bis zu dem Zeitpunkt des Einganges der Kündigung entstandenen Kosten erstattet. Ausgelieferte Adressen werden nicht zurückgenommen, sondern entsprechend der getroffenen Preisabrede in Rechnung gestellt.

3.Leistungsbeschreibung

Die Fa. DVinsight räumt ihren Geschäftspartnern das einmalige Nutzungsrecht an den im Eigentum der Fa. DVinsight stehenden Adressdateien ein. Sämtliche Daten bzw. Datensätze stehen und bleiben im alleinigen Eigentum der Fa. DVinsight, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die Adressenkollektionen werden branchenüblich vervielfältigt und – wenn nicht anders vereinbart – per CD-ROM geliefert. Bestellt der Geschäftspartner eine Adressendiskette oder eine Adressen- CD-ROM so übernimmt die Fa. DVinsight keine Gewähr dafür, dass diese Diskette bzw. CD-ROM in dem vom Geschäftspartner geführten PC verwendet werden kann. Dieses Risiko trägt der Geschäftspartner. Für alle Adressen, die auf Datenträgern geliefert werden, behält sich die Fa. DVinsight vor, die Satzeinteilung und den Umfang der Daten im positivem zu ändern.

Eigentums- und Urheberrechte an allen Arbeitsunterlagen stehen der Fa. DVinsight zu.

4.Konventionalstrafe bei vertragswidriger Verwendung

4.1 Alle gelieferten Adressen dürfen – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – nur einmal benutzt werden. Sie dürfen weder abgeschrieben noch auf Datenträger irgendwelcher Art gebracht werden. Eine kurzfristige Speicherung der gelieferten Adressen für Zwecke der Werbeerfolgskontrolle ist bis maximal 6 Wochen nach Nutzung gestattet. Die Adressen sind anschließend in jedem Fall zu löschen.

Es ist nicht gestattet, der eigenen Werbesendung fremdes Werbematerial beizufügen. Eine Weitergabe der bezogenen Adressen an Dritte zum mehrfachen Gebrauch oder zur Übernahme auf Datenträger ist untersagt. Die Beachtung dieser Vereinbarung wird dadurch überprüft, dass in jeder Adressenkollektion einige Kontrolladressen geführt werden.

4.2 Bei Verstößen gegen vorgenannte Bestimmungen – auch fahrlässig begangene – ist der Geschäftspartner vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche für jeden Fall der Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe des zehnfachen Entgelts der Gesamtrechnung verpflichtet, die für die Lieferung erteilt wurde, in der auch die vertragswidrig verwendeten Anschriften enthalten waren. Dabei kommt es nicht darauf an, wie viele Adressen aus der Rechnung missbräuchlich benutzt wurden. Für den Nachweis des Verstoßes genügt die Vorlage einer Kontrolladresse.

4.3 An andere Adressenverlage, Adressenmittler sowie Abnehmer, die für Dritte bestellen bzw. an Dritte weiterliefern, liefert die Fa. DVinsight Adressen nur unter der Bedingungen, dass vorstehende Schutzbestimmungen unter 4.1 und 4.2 auch Bestandteil der Geschäfte werden, die mit den gelieferten Adressen getätigt werden. Der Geschäftspartner ist im Falle eines Vertragsverstoßes seines Kunden auf Verlangen der Fa. DVinsight verpflichtet, insoweit seine Ansprüche an die Fa. DVinsight abzutreten. Unterlässt es der Geschäftspartner, die Schutzbestimmungen zum Bestandteil des Vertrages mit seinen Kunden zu machen, ist er im Falle einer vertragswidrigen Verwendung selbst zur Zahlung der Konventionalstrafe verpflichtet.

5.Gewährleistung bei Adressenlieferungen

Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Adressenmaterials ist ausgeschlossen. Daher können auch keinerlei Ersatzansprüche wie z.B. für Porto, Prospekt- und Versandmaterial oder Rückerstattung des Mietpreises und dgl. geltend gemacht werden.

6.Lieferung/Erfüllungsort

Die Lieferung bzw. der Versand erfolgt gegen Rechung und auf Gefahr des Bestellers. Erfüllungsort für alle Lieferverpflichtungen der Fa. DVinsight ist Leverkusen. Die Lieferverpflichtung ist in jedem Falle mit Aufgabe der Lieferung bei der Deutschen Post AG erfüllt. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Auftraggebers abgeschlossen.

7.Mängelanzeigen

Beanstandungen sind – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von 10 Tagen ab Lieferung mitzuteilen.

8.Rechnungsbelege

Rechnungen sind ohne jeglichen Abzug sofort nach Erhalt auf eines der in der Rechnung angegebenen Konten der Fa. DVinsight zu bezahlen. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

Bei der Rechnungsstellung an Vertragspartner in anderen EG- Ländern wird die der Fa. DVinsight schriftlich mitgeteilte Umsatzsteueridentifikationsnummer – Ust.-IDNr.- verwendet. Falls danach die steuerliche Zuordnung nicht möglich ist, haftet der Geschäftspartner der Fa. DVinsight gegenüber für die gegen diese geltend gemachte Steuerpflicht.

9.Schlussbestimmungen

Der Geschäftspartner ist verpflichtet, nach einmaliger Verwendung der Daten bzw. Datensätze, die von der Fa. DVinsight zur Nutzung überlassenen CD-ROM an diese zurückzusenden bzw. dieser gegenüber die Löschung der Daten bzw. Datensätze zu bestätigen.

10.Gerichtsstand

Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, Leverkusen. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Leverkusen vereinbart.

Für das Webhosting gelten diese AGBs

 

 

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